Finanzen

Förderung Bankfachwirt Weiterbildung

Wie du die Fortbildung zum Bankfachwirt finanzierst: Aufstiegs-BAföG, Arbeitgeber, Stipendien, steuerliche Absetzbarkeit.

Die Fortbildung zum Bankfachwirt kostet mehrere Tausend Euro plus Prüfungsgebühren. Die gute Nachricht: Der Staat fördert sie massiv, und viele Banken übernehmen die Kosten ganz oder teilweise. Wer die Regeln kennt, zahlt am Ende nur einen Bruchteil selbst. Diese Seite zeigt alle Förderwege.

Aufstiegs-BAföG – das wichtigste Instrument

Das Aufstiegs-BAföG (früher "Meister-BAföG") ist der zentrale Förderweg für berufliche Aufstiegsfortbildungen. Es ist einkommensunabhängig und altersunabhängig.

Was wird gefördert. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 Euro pro Fortbildung, Kosten der praxisnahen Abschlussarbeit bis zu 2.000 Euro, bei Vollzeit zusätzlich ein Beitrag zum Lebensunterhalt.

Struktur der Förderung. 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden als Zuschuss gewährt. Die anderen 50 Prozent werden als zinsfreies Darlehen über die KfW angeboten.

Darlehenserlass bei Bestehen. Wer die Prüfung besteht, bekommt weitere 50 Prozent des Darlehens erlassen. Ergebnis: Nach bestandener Prüfung zahlt der Kandidat nur etwa 25 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren selbst.

Rechenbeispiel

Ein typischer Bankfachwirt-Lehrgang kostet 4.800 Euro Lehrgangsgebühr plus 700 Euro Prüfungsgebühr, zusammen rund 5.500 Euro. So verteilt sich die Förderung:

Zuschuss (50 Prozent). 2.750 Euro, zahlst du nicht zurück.

Darlehen (50 Prozent). 2.750 Euro, als zinsfreies KfW-Darlehen abrufbar.

Darlehenserlass bei Bestehen. 50 Prozent des Darlehens werden erlassen – 1.375 Euro.

Eigenanteil nach bestandener Prüfung. Rund 1.375 Euro – knapp 25 Prozent der Gesamtkosten. Und dieser Betrag ist zinsfrei über mehrere Jahre rückzahlbar.

Antrag stellen

Der Antrag läuft über das zuständige Amt (je nach Bundesland Kommunalverwaltung, Bezirksregierung oder Landesamt). Online-Antrag unter aufstiegs-bafoeg.de ist in vielen Ländern möglich.

Benötigt werden. Personalausweis, Anmeldebestätigung des Lehrgangsträgers, Nachweis der Vorbildung, Lebenslauf, Rechnung über Lehrgangs- und Prüfungskosten.

Zeitplan. Antrag möglichst vor Lehrgangsbeginn stellen, damit die Förderzusage rechtzeitig vorliegt.

Arbeitgeberfinanzierung

Banken sind traditionell stark in der Mitarbeiterförderung engagiert. Viele Häuser finanzieren den Bankfachwirt komplett oder teilweise.

Vollfinanzierung. Der Arbeitgeber trägt Lehrgang, Prüfung und teilweise auch Lebensunterhaltskosten während Freistellungsphasen. Oft verbunden mit einer Rückzahlungsklausel bei frühzeitigem Ausscheiden.

Teilfinanzierung. Zuschuss zu Lehrgang und Prüfungsgebühren, der Rest läuft über Aufstiegs-BAföG.

Interne Bank-Akademien. Große Banken wie Deutsche Bank, Commerzbank, Sparkasse und Verbundinstitute bieten eigene Lehrgänge an – meist vollfinanziert, bei voller Freistellung während der Präsenzphasen.

Bildungsurlaub. Fünf Tage pro Jahr in den meisten Bundesländern, für Prüfungsvorbereitung nutzbar.

Stipendien

Aufstiegsstipendium der SBB. Für Fortbildungsabsolventen, die ein Studium aufnehmen wollen.

Weiterbildungsstipendium der SBB. Für besonders begabte Facharbeiter bis 25 Jahre mit überdurchschnittlichem Berufsabschluss. Es kann unter anderem für den Bankfachwirt verwendet werden und deckt Lehrgangs- und Prüfungskosten bis zu 8.700 Euro.

Stiftung Begabtenförderung. Verschiedene Stiftungen fördern speziell Mitarbeiter der Finanzbranche. Die Deutsche Bank Stiftung, die Commerzbank-Stiftung und regionale Sparkassenstiftungen sind prominente Beispiele.

Steuerliche Absetzbarkeit

Was nicht durch Förderungen gedeckt ist, bleibt als Werbungskosten oder Sonderausgabe steuerlich absetzbar. In den Steuererklärungen der Lehrgangsjahre können Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten, Prüfungsgebühren, Fachliteratur und Arbeitsmittel geltend gemacht werden.

Kombinationsmöglichkeiten

Aufstiegs-BAföG plus Arbeitgeberzuschuss. Wenn der Arbeitgeber zahlt, reduziert sich die BAföG-Förderung entsprechend. Doppelförderung ist ausgeschlossen.

Aufstiegs-BAföG plus Weiterbildungsstipendium. Möglich, wenn das Stipendium den gleichen Zeitraum abdeckt. Anrechnungen beachten.

Aufstiegs-BAföG plus Bildungsurlaub. Unabhängig – beide Instrumente ergänzen sich ohne Anrechnung.

Häufige Fragen

Muss ich die Förderung zurückzahlen, wenn ich durchfalle?

Der Zuschussanteil (50 Prozent) bleibt in jedem Fall erhalten. Der Darlehensanteil muss zurückgezahlt werden – aber zinsfrei und flexibel.

Wie lange habe ich Zeit, das Darlehen zurückzuzahlen?

Rückzahlung beginnt zwei Jahre nach Ende der Fortbildung, Rückzahlungszeitraum bis zu zehn Jahre.

Gilt Aufstiegs-BAföG auch bei Teilzeitlehrgängen?

Ja. Die Förderung ist vollständig für Voll- und Teilzeitformate verfügbar, lediglich der Lebensunterhalts-Zuschuss ist bei Teilzeit nicht vorgesehen.

Welcher Anteil der Bankfachwirt-Kandidaten nutzt Aufstiegs-BAföG?

Geringer als bei anderen Fortbildungen – weil in Banken die Arbeitgeberfinanzierung häufig ist. Wer selbst zahlt, sollte das Aufstiegs-BAföG aber auf jeden Fall nutzen.

Nächster Schritt

Welche Lehrgangsformate es gibt und wie du den passenden Anbieter findest, erfährst du auf der Seite Lehrgänge Bankfachwirt.